Führerscheinkontrolle - Jürgen Rieger Fuhrparkmanagementberatung

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Beratung
 

Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber

 
 
Die Führerscheinkontrolle wird in vielen Unternehmen unterschätzt oder erst gar nicht durchgeführt. Dabei sind Arbeitgeber als Halter der Fahrzeuge dazu verpflichtet, die Kontrolle der Führerscheine bei Überlassung von Firmenfahrzeugen an Arbeitnehmer regelmäßig durchzuführen.

Die gesetzliche Grundlage für die Führerscheinkontrolle ergibt sich aus dem Straßenverkehrsgesetz § 21 StVG Absatz 1 Ziffer 2. Dort ist geregelt, dass derjenige mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden kann, wer als Halter eines Kraftfahrzeuges anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat, oder dem das Führen eines Fahrzeuges nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Aufgrund diverser Rechtsurteile ist es nicht ausreichend, nur bei erstmaliger Überlassung eines Kraftfahrzeuges an eine andere Person, sich den Führerschein zur Einsicht vorlegen zu lassen. Eine halbjährliche Kontrolle der Originaldokumente gilt als ausreichend und angemessen. Es sei denn, es gibt bei Mitarbeitern Auffälligkeiten - wie eine erhöhte Anzahl von Ordnungswidrigkeiten durch z. B. Geschwindigkeits- oder Parkdelikte. Dann wird die Prüfung in kürzeren Abständen empfohlen (einmal pro Quartal).

Zu kontrollieren sind die Führerscheine aller Mitarbeiter, die Firmenfahrzeuge nutzen, unabhängig davon, ob es sich um ein personenbezogenes Dienstfahrzeug oder ein Fahrzeug aus dem Firmenpool handelt. Mit dem bloßen Einsehen der Originaldokumente ist es aber nicht getan, denn die augenscheinlich durchgeführte Kontrolle muss entsprechend dokumentiert sein. Fügen Sie daher entsprechende Kopien den Personalakten hinzu.

Zudem haben Sie als Fahrzeughalter auch zu überprüfen, ob eine Beschränkung eingetragen wurde (z.B. nur das Führen eines Fahrzeugs mit Automatikgetriebe). Kein Verstoß stellt hingegen die Nichtbeachtung einer persönlichen Auflage des Arbeitnehmers dar (z. B. Brillenpflicht).

Unterlassen Sie als Fahrzeughalter diese Pflichten, so kann dies sowohl strafrechtliche wie auch zivilrechtliche – und damit auch versicherungsrechtliche – Folgen haben.

Die in diesem Rahmen notwendige Kontrolle des Führerscheins unterliegt nicht dem Datenschutz, auch wenn persönliche Daten (wie z.B. das Geburtsdatum des Fahrers usw.) bekannt werden. Grundsätzlich kann die Führerscheinkontrolle sowohl innerhalb des eigenen Unternehmens als auch extern an andere Unternehmen delegiert werden. Wichtig ist dabei: auch in den Fällen der Delegation der Halterverantwortung ist der Fahrzeughalter gefordert, die Personen, auf die er seine Pflichten delegiert, hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Durchführung der Führerscheinkontrollen in zeitlichen Abständen selbst zu überprüfen.

Die Übertragung der Kontrollpflichten an Dritte schützt den Fahrzeughalter nicht vor einer möglichen Eigenhaftung.

Bei der erstmaligen Kontrolle sollte eine Kopie des Original-Führerscheins angefertigt werden. Sofern Mitarbeiter dem Kopieren ihres Führerscheines nicht zustimmen, kann die Kontrolle durch Erfassung der wichtigsten Führerscheindaten (Führerschein- bzw. Listennummer, Ausstellungsbehörde, Name des Ausstellers) auf einem Formular durchgeführt werden. Anschließend müssen sowohl der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin als Führerscheininhaber(in), als auch die Kontrollperson die Übereinstimmung der Daten per Unterschrift bestätigen. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass Mitarbeiter nach einem Führerscheinverlust einen alten, nicht mehr gültigen Führerschein vorzeigen.

Achtung: Die Zuordnung von Führerscheinkopien zu den Personalunterlagen unterliegt datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es ist dafür zu sorgen, dass nur berechtigte Personen (Personalmitarbeiter, Fuhrparkmanager bzw. damit beauftragte Personen) Einsicht erhalten.

Informationen zur Fahrerlaubnis-Verordnung (Ausfertigungsdatum: 13.12.2010):

Informationen zum Datenschutz: Darf der Arbeitgeber den Führerschein kontrollieren?

Muster für Führerscheinkontrolle:
http://www.flotte.de/files/UserFiles/FS-KontrolleFormular.pdf

Straßenverkehrsgesetz §21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

Strafgesetzbuch §44 Fahrverbot

Strafgesetzbuch §25 Täterschaft
 
Bezeichnungen:
1. Nachname 
2. Vorname 
3. Geburtsdatum und -ort
4a. Ausstellungsdatum
4b. Führerschein gültig bis
4c. ausstellende Behörde
5. Führerscheinnummer
7. Unterschrift des Inhabers
9. Fahrerlaubnisklasse(n)
Bezeichnungen:
9. Fahrerlaubnisklasse(n)
10. Erteilungsdatum
11. Klasse gültig bis
12. Beschränkungen/Zusatzangaben
13. Feld für Eintragungen bei Verlegung des   
Wohnortes
14. im Bedarfsfall händisch eingetragenes Erteilungsdatum


Übersicht einzelner wichtiger Schlüsselzahlen (unter Pkt. 12 auf der Rückseite des Führerscheins vermerkt)
http://www.kreis-vg.de/media/custom/2098_138_1.PDF?1331887687
 
 
Wir unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung oder Integration einer Führerscheinkontrolle in Ihrem Unternehmen und zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Verwendung sowie einer entsprechenden Dokumentation auf.
 
 
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