Leasingrückläufer - Jürgen Rieger Fuhrparkmanagementberatung

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Wir begleiten und unterstützen Sie bei der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeuges

 
 
Eigentlich ist beim Leasing alles klar geregelt:

Der Leasingnehmer zahlt für die Nutzung des Autos, am Ende der Vertragslaufzeit gibt er das Fahrzeug zurück.

Genau an diesem Punkt kommt es aber häufig zu Diskussionen.

Denn der Leasingnehmer muss einen etwaigen Minderwert ausgleichen, das heißt Sie zahlen, wenn das Leasingfahrzeug nicht im vertragsgemäßen Erhaltungszustand zurückgegeben wird.

Das gilt für das so genannte Kilometer-Leasing, die am häufigsten genutzte Vertragsform, bei der eine vorher fest vereinbarte Laufleistung zugrunde liegt. Seltener kommen Verträge mit Restwert-Abrechnung vor.

Hier übernimmt der Leasingnehmer sogar das komplette Risiko der Weitervermarktung.

Erhält der Leasinggeber also für da Fahrzeug weniger Geld als kalkuliert, muss der Kunde die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

Darum ist Leasing oft teurer als erwarten.

Beim Kfz-Leasing ist im Zweifelsfall immer der Leasingnehmer der Benachteiligte.

In der Regel versucht der Leasinggeber möglichst sämtliche wirtschaftliche Risiken auf den Kunden abzuwälzen, so auch am Ende der Vertragslaufzeit.

Durch eine nicht selten "saftige" Schlusszahlung für vorhandene Wertminderungen des Fahrzeuges aufgrund von Schäden und Mängeln, werden zusätzliche Einnahmen generiert bzw. wirtschaftliche Verluste kompensiert.

Und hier bieten wir Ihnen unsere Lösung an:

Beratung und Abwicklung von Leasingrückläufern!

Die Erfahrung zeigt, dass im Leasing der Einwand gebracht wird: "Am Anfang günstig und am Leasingende wird dann entsprechend abgerechnet". Hier treffen wir auch Vorsorge für Ihr Unternehmen. 

Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung von Leasingrückläufern an Ihre Leasinggesellschaft / Lieferanten.



 
 
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